Rechtsbetreuung
Unser individueller Service für Sie. Gerne vermitteln wir Ihnen Anwälte, die Sie bei den Abschlüssen der Verträge begleiten.
Rechtliche Betreuung
Sowohl Vorvertrag und Hauptvertrag sollten nur unter Einschaltung eines Notars in Italien, den wir ihnen gerne vermitteln, geschlossen werden. Nur der Notar kann darauf achten, dass alle wesentlichen Aspekte unter Einhaltung des italienischen Rechts beachtet werden und Risiken weitgehend ausgeschlossen werden.
In Italien bedarf ein wirksamer und bindender Kaufvertrag oder eine bindende Kaufverpflichtung (compromesso) nicht der notariellen Beurkundung wie in Deutschland. Daher sollte man größte Sorgfalt walten lassen und keine schriftlichen oder auch mündlichen Erklärungen abgeben bevor nicht alle Aspekte eines Erwerbs abschließend geprüft und geklärt sind.
Soweit Sie es wünschen, vermitteln wir Ihnen auch gerne in München oder Bozen ansässige Anwälte, die Sie bei dem Abschluss des Vor- und Hauptvertrages begleiten und rechtlich betreuen und Ihnen gegenüber gewähren, dass Sie auch alle Vertragsaspekte in ihrer ganzen Tragweite erkennen.
Weitere Informationen über die rechtliche Situation bei einem Erwerb von Immobilien in Italien finden Sie auch auf der Internetseite www.kpra.de
Anprechpartner
Telefon: +49(0) 89 /899 634 85
E-Mail: info@portaitalia.de